Grundsätzlich sind Berufsschülerinnen und -schüler verpflichtet die Sprengelschule zu besuchen, welche dem Ausbildungsbetrieb zugeordnet ist. Die richtige Sprengelschule können Sie hier
nachsehen:
In Ausnahmefällen können Anträge auf den Besuch einer Gastschule gestellt und unter folgenden Kriterien genehmigt werden:
- Zeit außer Haus > 12 Stunden (Haustür – Haustür) bei Besuch der Sprengelschule
- Zeit außer Haus < 12 Stunden, aber Zeitersparnis beim Besuch der Gastschule im Vergleich zum Besuch der Sprengelschule > 2 Stunden
- SchülerInnen können mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht pünktlich zum Unterrichtsbeginn der Sprengelschule anwesend sein
- persönliche Verhältnisse, schulische oder besondere betriebliche Gründe
Hinweise zur Genehmigung:
- Für die Berechnung der Fahrzeiten werden die Wegezeiten mit öffentlichen Verkehrsmittel herangezogen und Fahrplanauskünfte der Deutschen Bahn sowie Busfahrpläne verwendet. Legen Sie
dem Gastschulantrag die entsprechenden Fahrplanauskünfte bei!
- Laufwege von der Haustüre zum nächsten öffentlichen Verkehrsmittel werden berücksichtigt.
- Der Laufweg zwischen dem Bahnhof Kempten (Allgäu) bis zum Klassenzimmer wird mit 17 Minuten veranschlagt.
- Laufwege von mehr als 3 km sind nicht zumutbar.
- Unsere Unterrichtszeiten sind 07:40 - 15:45 Uhr.
Gastschulanträge sind bei der Sprengelschule zu stellen und an unserer Schule über unsere E-Mail-Adresse info@bs2ke.de einzureichen.