In unserem Download-Bereich finden Sie alle wichtigen Formulare. Bitte laden Sie sich die PDF-Dateien auf Ihren PC herunter, füllen sie aus und senden Sie sie uns ans Sekretariat. Bei Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Was muss ich tun, wenn ich krank bin?
Wie kann ich mich im Vorhinein vom Berufsschulunterricht beurlauben lassen?
Generelle Hinweise
Leider stellen wir zunehmend fest, dass Anträge auf Beurlaubung vom Berufsschulunterricht aufgrund von Personalengpässen im Ausbildungsbetrieb gestellt werden. Nach §11 BSO ist dies kein genehmigungsfähiger Beurlaubungsgrund. Zudem sind Auszubildende für den Besuch der Berufsschule nach § 15 BBiG grundsätzlich von ihren Ausbildenden freizustellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Anträge zum Wohle Ihrer Auszubildenden nicht genehmigen können.
In Ausnahmefällen suchen wir weiterhin zusammen mit allen Beteiligten Kompromisse, die einerseits die Aufrechterhaltung Ihres Betriebes als auch die Lernbedürfnisse unserer Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.
Befreiungen erfolgen nur für die Fächer Religion und Ethik. Anträge können nur bis zum Freitag der 2. Schulwoche gestellt werden!
In besonderen Ausnahme- / Härtefällen wird die Befreiung auch für andere Fächer geprüft.
Mit diesem Formular können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie die Berufsschule mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht rechtzeitig zum Beginn den Unterricht erreichen.
Hinweis: Eine Wartezeit auf den nächsten Bus/Zug von bis zu 60 min. ist i.d.R. zumutbar. Anträge mit Wartezeiten unter 60 min. werden nicht genehmigt.